2G im Außenbereich und 2Gplus im Innenbereich.
Ab Mittwoch, dem 1. Dezember wird die Warnstufe 2 im Landkreis Diepholz gelten.
Was bedeutet das für den TuS Varrel?
Außenbereich: Es gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass die sportausübende Person (inkl. Übungsleitung) entweder geimpft oder genesen sein muss.
Innenbereich (inkl. Vereinsheim): Es gilt die 2Gplus-Regel (2G+). Das heißt, alle am Sport Teilnehmenden (inkl. Übungsleitung) müssen geimpft oder genesen sein und (!) haben zusätzlich einen negativen Testnachweis vorzulegen. Dies gilt ebenso für das Vereinsheim, für den gastronomischen Betrieb wie auch für etwaige sportliche Aktivitäten in diesen Räumlichkeiten. Es gilt FFP2-Maskenpflicht (OP-Maske nicht mehr ausreichend) im gesamten Innenbereich. Die Maske darf zur eigentlichen Ausübung des Sports und am Sitzplatz im Vereinsheim abgenommen werden.
Wie bereits zuvor auch, gelten die Regelungen nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Menschen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest und einen Testnachweis.