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Corona-Update

Warnstufe 1 in ganz Niedersachsen. 3G im Außenbereich, 2G im Innenbereich.

Mit Wirkung vom 24. November wird die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt!

Was bedeutet das für den Sport- und Vereinsheimbetrieb im TuS Varrel?

Für den Außenbereich gilt nunmehr die 3G-Regelung. Das heißt, alle am Sport Teilnehmenden haben einen der 3 „G“s, also geimpft, genesen oder getestet, nachzuweisen. Bei Nichtvorliegen kann die betreffende Person an der Übungseinheit nicht teilnehmen.

Es gilt die 2G-Beschränkung im Innenbereich (inkl. Vereinsheim). Das bedeutet, dass die sportausübende Person entweder geimpft oder genesen sein muss. Dies gilt ebenso für das Vereinsheim, für den gastronomischen Betrieb wie auch für etwaige sportliche Aktivitäten in diesen Räumlichkeiten. Bei Nichtvorliegen der Voraussetzung kann auch hier an der Übungseinheit nicht teilgenommen bzw. die Person kann im Vereinsheim nicht bedient werden.

Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Der Verein bittet um euer Verständnis.

Bleibt gesund!